in unserer praxis

Ambulante Narkosen

  • Kinder: Wenn bei behandlungsunwilligen Kleinkindern eine zahnmedizinische Untersuchung und Therapie (Füllungen, Ziehen von Zähnen, Entzündungsbehandlungen) dringend angezeigt ist, kann eine Vollnarkose der Ausweg sein.
  • Allergien gegen Spritzen: Bei Menschen, die das normale zahnärztliche Betäubungsmittel nicht vertragen können, weil sie darauf allergisch reagieren, ist eine Vollnarkose bei größeren Behandlungen und allen chirurgischen Eingriffen indiziert, da es sonst keine Möglichkeit gibt.
  • Große chirurgische Eingriffe: Bei der Entfernung von mehreren schwierigen Weisheitszähnen, bei komplizierten Zystenoperationen, bei umfangreichen Sanierungen mit zahlreichen Zahn- und Wurzelextraktionen sowie bei größeren Implantatoperationen hat sich die Vollnarkose als hilfreich erwiesen.
  • Angstpatienten: Bei Angstpatienten kann bei einer Komplettsanierung in Narkose ein grosser Teil der notwendigen Termine zusammengefasst werden. Zwar können nicht alle Behandlungen in einer Sitzung in Narkose erledigt werden (Kronen + Zahnersatz, Wurzelbehandlungen, Inlays), aber die chirurgischen Leistungen (Operationen, Zähne ziehen), parodontologische Maßnahmen (Zahnfleichbehandlung) und die reine Kariestherapie sind möglich.

Natürlich wird die Behandlung in Narkose nicht in allen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zum Beispiel zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Narkose nicht bei reinen Implantatbehandlungen (Privatleistung) und bestimmten anderen Indikationen.